Neue Förderrichtlinien für Übungsleiter ab 2024

Die neue Förderrichtlinie für die Personenbezuschussung findet ihr hier.

Was ändert sich 2024:

  • Ab dem Jahr 2024 wird für die drei Personengruppen (Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter) nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt. - Bisher mussten drei separate Anträge eingereicht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend zum Ende des Antragsjahres. - Die Antragstellung nach den neuen RIchtlinien wird daher erstmalig zum Jahreswechsel 2024/2025 für das Antragsjahr 2024 erfolgen.
  • Zukünftig wird der Antrag digital über ein Online-Portgal gestellt. - Es entfällt somit die papierhafte Antragstellung über die Stadt/Gemeinde und den Landkreis.
  • Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern erfolgt pauschal pro Person. - Die bisherige stundengenaue Abrechnung wird es zukünftig nicht mehr geben.
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