Die neue Förderrichtlinie für die Personenbezuschussung findet ihr hier.
Was ändert sich 2024:
- Ab dem Jahr 2024 wird für die drei Personengruppen (Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter) nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt. - Bisher mussten drei separate Anträge eingereicht werden.
- Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend zum Ende des Antragsjahres. - Die Antragstellung nach den neuen RIchtlinien wird daher erstmalig zum Jahreswechsel 2024/2025 für das Antragsjahr 2024 erfolgen.
- Zukünftig wird der Antrag digital über ein Online-Portgal gestellt. - Es entfällt somit die papierhafte Antragstellung über die Stadt/Gemeinde und den Landkreis.
- Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern erfolgt pauschal pro Person. - Die bisherige stundengenaue Abrechnung wird es zukünftig nicht mehr geben.