Freistellung für Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport
Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, die bei einem privaten Arbeitgeber in einem festen Arbeitsverhältnis stehen) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).
Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann z.B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden.
Wie werde ich freigestellt?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen einen Freistellungsantrag, lassen diesen vollständig (digital) ausgefüllten und unterschriebenen Antrag vom zugehörigen hessischen Verein/Verband oder vom Sportkreis bestätigen und leiten den bestätigten Freistellungsantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die Sportjugend Hessen als PDF-Anhang per E-Mail (an freistellungsportjugend-hessen.de) weiter. Die Sportjugend Hessen befürwortet den Freistellungsantrag und sendet diesen befürworteten Antrag an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer per E-Mail zurück. Das befürwortete Dokument muss dann an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Nach der Veranstaltung ist eine Teilnahmebescheinigung dem Arbeitgeber zuzuschicken, damit dieser sich das Arbeitsentgelt beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) zurückerstatten lassen kann.
Freistellungsantrag
Infoblatt Nutzung Freistellungsantrag
11.08.2023|Dateigröße: 670 KB|Dateiformat: pdfInfoblatt Arbeitgeber-Rückerstattung
11.08.2023|Dateigröße: 400 KB|Dateiformat: pdfFreistellungsantrag Arbeitnehmer
11.08.2023|Dateigröße: 55 KB|Dateiformat: pdfArbeitgeber-Rückerstattung
11.08.2023|Dateigröße: 249 KB|Dateiformat: pdf