Der Landessportbund Hessen e.V. gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des LSBH zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gesataltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des LSBH-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Förderrichtline des LSBH für Investitionzuschüsse.
Zur neuen Richtline geht es hier.