Neue Förderrichtline für Investitionszuschüsse des LSBH

Der Landessportbund Hessen e.V. gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des LSBH zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gesataltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des LSBH-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. 

 

Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Förderrichtline des LSBH für Investitionzuschüsse. 

Zur neuen Richtline geht es hier.

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